ALLGEMEINE BEDINGUNGEN DER ARTIHOVE REGINA B.V., GLEICHZEITIG HANDELND UNTER DEM NAMEN ARTIHOVE ART CENTRE, MIT SITZ IN BERGSCHENHOEK
BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Artikel 1
In diesen Bedingungen wird verstanden unter:
1. Artihove: Artihove Regina B.V., gleichzeitig handelnd unter dem Namen Artihove Art Centre.
2. A.B.: Die Allgemeinen Bedingungen.
3. Gegenpartei: Derjenige, mit dem Artihove einen Vertrag geschlossen hat oder aber mit dem Artihove über das Eingehen eines Vertrages in Verhandlung steht.
ANWENDBARKEIT
Artikel 2
1. Wenn schriftlich nichts anderes vereinbart ist, finden die A.B. bei allen Angeboten, Anfragen, Mitteilungen und Verträgen von Artihove Anwendung, die Ausführung dabei inbegriffen. Dies gilt unter anderem und besonders bei Ein- und Verkauf von Sachen und bei der Leistung oder Beauftragung von Diensten. 1
2. Abweichende Bedingungen binden Artihove nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart sind und dann nur in diesem einen gelegentlichen Fall.
3. Wenn die A.B. und die entsprechenden Bedingungen der anderen Partei in Widerspruch stehen, haben ausschließlich die A.B. Gültigkeit.
ANGEBOTE
Artikel 3
1. Angebote, die eine Annahmefrist enthalten, sowie Angaben in Veröffentlichungen von Artihove sind völlig unverbindlich und widerruflich. Angaben in seitens Artihove ausgegebenen Drucksachen sind Änderungen unterworfen, ohne daß Artihove verpflichtet ist, darüber jedesmal eine Mitteilung zu machen. 2
2. Durch Artihove angegebene Preise sind zuzüglich MwSt und ohne Verpackungs-, Fracht- und Lieferungskosten.
3. Artihove richtet sich immer nach dem letzten Preisverzeichnis, vorhergehende Preisverzeichnisse verfallen dadurch automatisch. Preisänderungen werden durchgeführt, ohne vorherige Mitteilung an die Gegenparteien.
ZEICHNUNGEN, PROBEN UND DERGLEICHEN
Artikel 4
1. Durch Artihove abgegebene Zeichnungen, Abbildungen, Proben, Wachsmodelle, Gießmodelle, Handgießmodelle, Arbeitsformen, erste Abgüsse und dergleichen bleiben Eigentum von Artihove und sind für Artihove nicht bindend, wenn nicht und bis daß ausdrücklich anderes vereinbart ist.
2. Durch die Gegenpartei von Artihove abgegebene Zeichnungen, Abbildungen, Proben, Wachsmodelle, Gießmodelle, Handgießmodelle, Arbeitsformen, erste Abgüsse und dergleichen bleiben Eigentum der Gegenpartei und sind für die Gegenpartei wohl bindend, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist.
ZUSAMMENSETZUNG, EIGENSCHAFTEN UND DERGLEICHEN
Artikel 5
1. Durch Artihove gegebene Informationen über Zusammensetzung, verwendete Materialien, Abmessungen, Wetterbeständigkeit, chemische Beständigkeit und dergleichen beruhen auf Angaben, Zahlen, Spezifikationen oder aber Berichten, die Artihove guten Glaubens von Herstellern, Forschungsabteilungen und dergleichen erhalten hat. Artihove übernimmt dafür selbst keine Haftung.
2. Hinsichtlich Abmessungen, Farben, Gewichte und andere Eigenschaften aller Materialien behält Artihove sich stets die üblichen Toleranzen vor, wie sie bei einem mit der Herstellung beauftragten Hersteller üblich sind.
3. Die bei Proben, ersten Abgüssen und dergleichen auftretende Patina ist keinerlei Garantie für eine identische Farbe oder aber Einfärbung der Fortsetzungsserie in bezug auf das erste Modell.
4. Artihove behält sich das Recht vor, ohne vorherige Mitteilung Produktänderungen durchzuführen, die ihres Erachtens der Qualität zugute kommen.
BROSCHÜREN, KATALOGE UND DERGLEICHEN
Artikel 6
1. Produkte werden geliefert ohne das in Broschüren, Katalogen und dergleichen dargestellte Ausstattungsmaterial.
2. Auf Grund von unter anderem Grenzen in der Lithographie- und Offsetdrucktechnik ist es möglich, daß gelieferte Produkte hinsichtlich Farbe und/oder Form ein wenig von der Abbildung in der Broschüre oder im Katalog abweichen.
3. Silberne, versilberte und beschichtete Artikel können nach einiger Zeit eine andere Farbe annehmen bezüglich unter anderem Abbildungen der gleichen Artikel. Artihove übernimmt keine Kosten für die Reinigung von silbernen, versilberten oder beschichteten Artikeln. Artihove hat das Recht, an diesen Artikel eine letzte Lackschicht aufzutragen (auftragen zu lassen).
TERMINE
Artikel 7
Termine und Zeitbestimmungen in Angeboten und Verträgen sind für Artihove unverbindlich, ausgenommen soweit aus der Formulierung das Gegenteil zutrifft, und für die Gegenpartei bindend. 4
PREISE 5
Artikel 8
1. Angebotene und vereinbarte Preise basieren auf Währungskursen und Kosten bezüglich Material, Transport, Löhne, Steuern und Abgaben, Einfuhrzölle und weitere preisgestaltende Faktoren, geltend am Angebotstag oder aber am Tage des Zustandekommens des Vertrages.
2. Artihove ist jederzeit berechtigt, den Preis auf der Grundlage des vorhergehenden Absatzes dieses Artikels ohne vorherige Mitteilung zu ändern, wenn vor der Lieferung irgendeine Erhöhung preisgestaltender Faktoren auftritt, wie im ersten Absatz dieses Artikels angeführt, ungeachtet, ob das die Folge durch bei Vertragsabschluß vorhersehbare oder unvorhersehbare Umstände ist.
3. Falls der ausbedungene Preis innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluß erhöht wird, ist die Gegenpartei – Käufer – in diesem Falle berechtigt, den Vertrag aufzulösen, sofern sie das schriftlich macht innerhalb von …….., nachdem Artihove sie von der Preiserhöhung in Kenntnis gesetzt hat.
4. Artihove wird die Gegenpartei umgehend von der Preiserhöhung spezifiziert schriftlich in Kenntnis setzen. Die Zahlung eines Mehrpreises aufgrund dieses Artikels erfolgt gleichzeitig mit der Zahlung der Gesamtsumme beziehungsweise gleichzeitig mit der letzten Rate.
5. Unter preiserhöhenden Faktoren, die Artihove berechtigt ist, an den Auftraggeber weiterzugeben, fallen auch Preiserhöhungen durch Zulieferanten von Artihove, die von den Zulieferanten an Artihove weitergegeben werden.
ZUSTANDEKOMMEN UND INHALT DES VERTRAGES
Artikel 9
1. Ein Vertrag kommt erst nach schriftlicher Bestätigung durch Artihove zustande. 6
2. Eventuell später getroffene ergänzende Absprachen oder durchgeführte Änderungen sind nur gültig, nachdem Artihove dies schriftlich bestätigt und die Gegenpartei innerhalb von 8 Tagen keinen schriftlichen Einspruch dagegen erhoben hat. 7
3. Als Datum des Zustandekommens eines Vertrages gilt der Versandtag der Bestätigung durch Artihove. Ein durch Artihove versandter Frachtbrief oder versandte Rechnung wird gleichzeitig als eine Vertragsbestätigung betrachtet in bezug auf die im Frachtbrief oder auf der Rechnung aufgeführten Sachen. 8
4. Die Gegenpartei ist gegenüber Artihove gebunden und verpflichtet, bei einer Vertragsänderung und/oder -stornierung den Artihove dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen, ungeachtet des Grundes für die Änderung und/oder Stornierung – höhere Gewalt dabei inbegriffen – und ungeachtet der Frage, ob Artihove die Änderung und/oder Stornierung als solche akzeptiert hat.
5. Unter „Schaden” im Sinne des vorhergehenden Absatzes dieses Artikels werden auf jeden Fall verstanden die Artihove bereits entstandenen Kosten, Gewinnausfall, Zinsverlust und dergleichen. Der Gewinnausfall beläuft sich mindestens auf 50 % des vereinbarten Preises. Artihove hat das Recht, einen höheren Gewinnausfall nachzuweisen und zu fordern.
LIEFERUNG
Artikel 10
1. Auch bei Überschreitung eines vereinbarten Liefertermins durch Artihove hat die Gegenpartei die Verpflichtung, das Gekaufte anzunehmen mit dem Recht auf Schadenersatz, Auflösung oder Umwandlung des Vertrages oder Nichterfüllung irgendwelcher sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtung. 9
2. Eine für die eventuelle Überschreitung des Liefertermins ausdrücklich festgelegte Vertragsstrafe ist nicht fällig, wenn die Überschreitung eine Folge höherer Gewalt ist.
3. Ein Liefertermin tritt unvermindert der Bestimmung in Absatz 1 dieses Artikels erst in Kraft, nachdem der spezifizierte Auftrag durch Artihove schriftlich angenommen ist, alle für die Ausführung notwendigen Angaben schriftlich im Besitz von Artihove sind und – wenn eine Teilzahlung oder die volle Vorauszahlung ausbedungen ist – nachdem die Vorauszahlung gegenüber Artihove geleistet ist.
4. Jeden Vertrag wird durch Artihove unter der Bedingung eingegangen, daß die Gegenpartei ausreichend kreditwürdig ist. Artihove ist berechtigt, von der Gegenpartei zu verlangen, daß sie zur Zufriedenheit von Artihove ausreichend Sicherheit leistet zur Deckung ihrer Zahlungsverpflichtungen gegenüber Artihove. Artihove ist berechtigt, die Ausführung des Vertrages auszusetzen, bis die verlangte Sicherheit geleistet ist.
5. Die Lieferung findet statt, wenn die Sachen das Lager von Artihove oder das ihres Lieferanten zum Versand an die von der Gegenpartei angegebenen Adresse verlassen.
6. Artihove ist zur Teillieferung oder auf einmal berechtigt. Bei Teillieferung ist die Gegenpartei verpflichtet, die diesbezüglichen Rechnungen unter Berücksichtigung der Bestimmungen in Artikel 13 zu bezahlen.
7. Wenn nicht ausdrücklich vereinbart ist, daß die Lieferung aus eigenem Vorrat erfolgt, hat Artihove das Recht, aus Vorrat Dritter zu liefern.
TRANSPORTRISIKO
Artikel 11
1. Der Transport von Gütern, die Artihove ab Lager / Werkstatt verkauft, geht auf Rechnung und Risiko der Gegenpartei.
2. Der Transport von Gütern, die Artihove per Nachnahme oder frei Haus verkauft, geht auf Rechnung und Risiko von Artihove. 10
HAFTUNG
Artikel 12
1. Soweit Artihove für Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung haftbar ist, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, der eine unmittelbare und sofortige Folge dieser Nichterfüllung oder mangelhaften Erfüllung ist. Darunter fallen auf jeden Fall nicht Schäden, die Mobilien oder Immobilien der Gegenpartei zugefügt sind und/oder Schäden, die durch das nicht, nicht völlige oder nicht rechtzeitige verfügbar sein der bestellten Sachen erlitten werden. Artihove haftet niemals für Betriebsschäden, Folgeschäden, Schäden an Veranstaltungen, Eröffnungen, Verleihungen und dergleichen. Ebensowenig ist Artihove haftbar für Schäden an Gebäuden, Inventar oder vorhandenen Gütern, tätigen Personen oder anderen Anwesenden.
2. Eine Verzögerung von Anlagen oder Arbeiten, bei denen durch Artihove gelieferte Sachen verwendet oder verarbeitet werden, wird niemals als eine unmittelbare und sofortige Folge der Nichterfüllung oder mangelhaften Erfüllung durch Artihove betrachtet.
3. Die Gegenpartei haftet gegenüber Artihove für alle direkten oder indirekten Schadenersatzansprüche Dritter gegenüber Artihove.
4. Falls Artihove Dienstleistungen gewährt, worunter inbegriffen das aufgeforderte oder unaufgeforderte Geben von Gutachten, gilt mutatis mutandis das gleiche.
5. Für das nicht Geben von Gutachten übernimmt Artihove keinerlei Haftung. 11
ZAHLUNG
Artikel 13
1. Zahlungen müssen immer ohne Preisnachlaß oder Aufrechnung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen.
2. Artihove ist ungeachtet dessen, was sonst vereinbart ist, immer berechtigt, von der Gegenpartei (zusätzliche) Sicherheiten
für die Zahlung des vereinbarten Preises zu verlangen. Das gilt insbesondere, wenn eine Untersuchung nach der Zahlungsfähigkeit und/oder dem Zahlungsverhalten der Gegenpartei eine nachweisbare Nichtzahlung, ein negatives Gutachten einer Kreditversicherungsgesellschaft, eine Meldung beim Amt für die staatliche Beihilfe bildender Künstler und/oder eine negative Mitteilung eines Gerichtsvollziehers oder anderer Inkassobüros ergeben hat.
3. Bei Angeboten, Ansichtssendungen, Proben oder Bestellungen von 5.000,- EURO oder mehr verlangt Artihove eine Anzahlung oder aber eine Sicherheitsleistung von 50 %.
4. Bei Angeboten, Ansichtssendungen, Proben oder Bestellungen unter 500,- EURO hat Artihove das Recht auf Lieferung per Nachnahme.
5. Bei Überschreitung des Zahlungstermins schuldet die Gegenpartei Artihove ab Fälligkeitstag einen Verzugszins von 2 % pro Monat oder einen Teil des Monats über den offenstehenden (Teil des) Rechnungsbetrag(es).
6. Außerdem übernimmt die Gegenpartei alle mit der Eintreibung verbundenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten.Die außergerichtlichen Kosten belaufen sich auf 15 % des einzutreibenden Betrages zuzüglich MwSt mit einem Minimum von 250,- EURO und sind zum Zeitpunkt fällig, an dem die Eintreibung zum Inkasso aus der Hand gegeben ist. 12
7. Artihove ist berechtigt, von der Gegenpartei noch weitere Kosten zu fordern als die bereits oben beschriebenen Kosten, soweit diese durch ein Versäumnis der Gegenpartei bei der Vertragserfüllung verursacht sind.
8. Artihove gewährt keinen Preisnachlaß bei Barzahlung oder vorzeitiger Bezahlung.
AUFSCHUB, VÖLLIGE ODER TEILWEISE AUFLÖSUNG
Artikel 14
1. Artihove ist berechtigt, den noch nicht ausgeführten Teil des Vertrages ohne gerichtliches Einschreiten und ohne Verpflichtung zu irgendeinem Schadenersatz entweder aufzulösen oder dessen Ausführung aufzuschieben, und zwar in folgenden Fällen:
• Wenn die Gegenpartei einen einklagbaren Betrag nicht zahlt;
• Wenn die Gegenpartei die Zahlung eines einklagbaren Betrages aufschiebt;
• Wenn die Gegenpartei Zahlungsaufschub beantragt;
• Wenn die Gegenpartei in Konkurs geht;
• Bei Auflösung der Gegenpartei;
• Wenn Mobilien oder Immobilien der Gegenpartei gepfändet werden;
• Im oben in Artikel 13 bereits beschriebenen Fall, wenn die Gegenpartei die durch Artihove verlangte Sicherheit nicht innerhalb der durch Artihove gesetzten Frist leistet.
2. Wenn Artihove von ihrem im vorhergehenden Absatz dieses Artikels beschriebenen Recht zur (teilweisen) Auflösung Gebrauch macht, ist sie berechtigt, ohne Verpflichtung zu irgendeinem Schadenersatz, noch nicht ausgeführte Arbeiten auch nicht zu verrichten und gleichzeitig noch nicht bezahlte Güter zurückzufordern oder zurückzuholen, unvermindert des Rechtes von Artihove auf Ersatz aller Schäden.
3. In den im ersten Absatz dieses Artikels genannten Fällen ist jede Forderung durch Artihove gegenüber der Gegenpartei sofort in seiner Gesamtheit fällig.
BEANSTANDUNGEN, REKLAMATIONEN
Artikel 15
1. Sichtbare Mängel müssen innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung Artihove schriftlich mitgeteilt werden.
2. Transportschäden müssen, soweit diese sichtbar sind, bei Ablieferung auf dem Empfangsschein vermerkt und Artihove danach binnen 72 Stunden schriftlich gemeldet werden.
3. Alle anderen Beanstandungen müssen Artihove spätestens binnen 8 Tagen schriftlich mitgeteilt werden.
4. Alle in den vorhergehenden Absätzen genannten Fristen gelten bei Strafe der Entziehung von Rechten.
5. Wenn sich eine Gegenpartei zu Recht beschwert oder reklamiert, kann Artihove nach ihrer Wahl die einbezogenen Sachen entweder reparieren oder aber durch neue ersetzen. In beiden Fällen übernimmt Artihove die Transportkosten.
GEISTIGES EIGENTUM
Artikel 16
1. Artihove behält ausdrücklich das geistige Eigentum über die Entwurfs- und Herstellungsweise von ihr verkaufter Güter. Diese Rechte sind deshalb kein Teil des Kaufvertrages.
2. Die Nachbildung durch oder im Namen der Gegenpartei ist verboten, ebenso wie das zur Verfügung stellen des Verkauften an Dritte, von denen billigerweise vermutet werden kann, daß sie das Gekaufte nachbilden werden (nachbilden lassen werden).
3. Bei einem Verstoß gegen dieses Verbot vergegenwärtigt die Gegenpartei eine nicht zu ermäßigende Geldstrafe in Höhe von 15 % des Kaufpreises mit einem Mindestbetrag von 1.000,- EURO pro Fall oder pro hergestellten Artikel.
4. Die Gegenpartei verpflichtet sich, das in diesem Artikel verfaßte Verbot, zusammen mit der Geldstrafe ihren Rechtsnachfolgern in der Form einer Übertragungsklausel aufzuerlegen, so daß somit auch diese Rechtsnachfolger und deren Rechtsnachfolger in dieser Angelegenheit gegenüber Artihove gebunden sind.
5. Bei Nichterfüllung der im vorhergehenden Absatz festgelegten Verpflichtung wird die Gegenpartei beziehungsweise der Rechtsnachfolger der Gegenpartei gegenüber Artihove eine direkt fällige und nicht zu ermäßigende Geldstrafe von 10.000,- EURO pro Fall zu vergegenwärtigen haben.
SOLIDARHAFTUNG
Artikel 17
1. Wenn die Gegenpartei aus mehreren als 1 (Rechts)Person besteht, haften alle diese (Rechts)Personen solidarisch gegenüber Artihove. 13
HÖHERE GEWALT
Artikel 18
1. Unter höherer Gewalt wird jeder vom Willen von Artihove unabhängiger Umstand verstanden, auch wenn dieser zur Zeit des Zustandekommens des Vertrages bereits vorherzusehen war, wenn infolge dieses Umstands die Erfüllung und/oder rechtzeitige Ausführung des Vertrages billigerweise von der Gegenpartei nicht mehr verlangt werden kann.
2. Zu höherer Gewalt wird gerechnet:
• Streik;
• Aussperrung von Arbeitnehmern, Brand und / oder Störungen im Betrieb von Artihove oder im Betrieb eines ihrer Lieferanten;
• verzögerte Lieferung rechtzeitig bestellten Materials;
• Unterbrechung der Energiezufuhr und Stockung verursachende Behördenmaßnahmen. 14
3. Im Falle höherer Gewalt hat Artihove das Recht, ohne deswegen zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet zu sein, den Vertrag für völlig oder teilweise aufgelöst zu erklären, ohne daß dazu irgendein gerichtliches Einschreiten erforderlich ist. Obiges läßt die Verpflichtung der Gegenpartei intakt, das bereits Gelieferte und die bereits entstandenen Kosten zu bezahlen.
EIGENTUM
Artikel 19
1. Sachen, die Artihove an die Gegenpartei liefert, bleiben Eigentum von Artihove bis die Gegenpartei all ihre Verpflichtungen in bezug auf den betreffenden Vertrag und die damit verbundenen Verbindlichkeiten gegenüber Artihove erfüllt hat.
2. Artihove hat im Falle der Nichterfüllung oder mangelhaften Erfüllung durch den Abnehmer das unwiderrufliche Recht, ohne irgendwelches in Verzug setzen die durch Artihove gelieferten Güter, falls notwendig nach Demontage, zurückzunehmen. 15
WIDERRUFSBELEHRUNG
Artikel 20
Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Artihove Regina BV, Weg en Bos 80, 2661 GZ Bergschenhoek, [email protected], Telefon: 039-292678168) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
• An Artihove Regina BV, Weg en Bos 80, 2661 GZ Bergschenhoek, [email protected]
• Unterschreiben Sie das Formular mit Ihrer Unterschrift.
Besondere Hinweise
Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später widerrufen, sind sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (z.B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat.
Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufen Sie zudem den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht.
ANWENDBARES RECHT UND STREITFÄLLE
Artikel 21
1. Auf alle durch Artihove geschlossenen Verträge sowie die damit eventuell verbundenen Verpflichtungen findet niederländisches Recht Anwendung.
2. Alle Streitfälle, die sich aus diesen Bedingungen und den zwischen den Parteien entstandenen Rechtsverhältnissen ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, werden erstinstanzlich ausschließlich durch den zuständigen Richter in Rotterdam gerichtlich behandelt, es sei denn, daß Artihove es bevorzugt, sich an den zuständigen Richter am Wohnort oder Niederlassungsort des Auftraggebers oder an einen anderen zuständigen Richter zu wenden. 16
PLATTFORM ZUR ONLINE-STREITBEILEGUNG (OS)
Artikel 22
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
ERGÄNZUNG INTERNET
Privatsphäre
„Artihove respektiert die gesetzlichen und allgemein anerkannten Regeln zum Schutz der Privatsphäre. Artihove verarbeitet erteilte Personendaten ausschließlich für klare, erkennbare und gerechtfertigte Ziele. Die Personendaten werden exakt festgehalten und auf den neuesten Stand gebracht und Dritten nur zur Verfügung gestellt, wenn das im Bereich der Ziele ist, für welche die Personendaten erteilt wurden, und soweit dies gesetzlich oder von der betreffenden Person genehmigt ist.”
Vertraulichkeit
„Wenn Artihove Informationen erhält, von denen sie billigerweise weiß oder hätte wissen können, daß diese vertraulich behandelt werden müssen, dann wird sie dafür sorgen, daß innerhalb ihrer Organisation angemessene Maßnahmen getroffen werden, um diese Vertraulichkeit zu gewährleisten.“
Zuverlässigkeit
„Artihove bemüht sich bis zum Äußersten, zu gewährleisten, daß alle von ihr erteilten Informationen, darunter Informationen über Organisation, Produkte und Dienste, nicht irreführend oder unrichtig sind, ungeachtet der Art und Weise, wie diese Informationen kommuniziert worden sind.“